Personalausweis

Der gute alte „Perso“…

Der Personalausweis ist die einfachste Möglichkeit, sich auszuweisen. Die Kunststoffkarte ist wasserfest und passt aufgrund des Kreditkartenformats in jeden Geldbeutel.
Das Personalausweisgesetz (PAuswG) besagt, dass jeder deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (oder beides) besitzen MUSS. Dieser muss aber nicht immer mitgeführt werden, wenngleich das durch das kompakte Format des Personalausweises relativ leicht gemacht wird.
Seit 2007 werden auch für Kinder ab 0 Jahren Personalausweise ausgestellt. Bei unter 16 Jahre alten Personen ist dafür das Einverständnis beider Erziehungsberechtigten notwendig. Wenn nur ein Erziehungsberechtigter aufs Amt geht, braucht man für den anderen eine Vollmacht, die man meist vorab herunterladen, drucken und ausfüllen kann.
Der Personalausweis kostet für Personen unter 24 Jahren 22,80 Euro, gilt aber nur für 6 Jahre ab dem Ausstellungsdatum. Ist die Person über 24 Jahre alt, verlängert sich der Gültigkeitszeitraum auf 10 Jahre, dafür kostet er aber 28,80 Euro.
Bei einem Wohnungswechsel wird die neue Adresse mit Hilfe eines beschrifteten Aufklebers auf der Rückseite angegeben, man benötigt also keinen neuen Personalausweis. Bei einer weitergehenden Änderung der Personalien, beispielsweise beim Namenswechsel durch Heirat, muss ebenfalls ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Bei einer Neuausstellung muss man auf den Personalausweis zwischen zwei und vier Wochen warten. Im Gegensatz zum Reisepass gibt es keine Expressanfertigung innerhalb weniger Tage.

Im Notfall bekommt man aufgrund der Produktionsdauer auch einen sogenannten „vorläufigen Personalausweis“. Dieser wird nur ausgestellt, wenn u.a. überraschend eine Reise ansteht (z.B. wegen eines Trauerfalls im Ausland) und der Personalausweis abgelaufen ist, verloren oder gestohlen wurde und wenn man keinen Reisepass besitzt. Der vorläufige Personalausweis ist nur bis zum Ende der Reise, maximal aber 3 Monate gültig. Er kostet 10 Euro. Sparen kann man sich mit dem vorläufigen Personalausweis nichts, denn bei der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises wird zwingend auch ein normaler Personalausweis in Auftrag gegeben. Der Vorteil des vorläufigen Personalausweises liegt darin, dass er „sofort“ vom Einwohnermeldeamt angefertigt wird.
Wichtig: Der vorläufige Personalausweis ist ein sehr seltenes Dokument, und deswegen sollten Sie, falls Sie ein paar Tage Zeit haben, auf jeden Fall einen Reisepass in Expressfertigung vorziehen. Beispielsweise genügt bei Reisen nach Ägypten theoretisch ein Personalausweis (plus Extrafoto für die Reise-Karte), aber versuchen Sie dieses Experiment nicht mit einem vorläufigen Personalausweis!

Fazit für Personen ab 16:
Theoretisch wäre es möglich, nur einen Reisepass zu besitzen, der gegenüber dem Personalausweis den Vorteil hat, dass er in praktisch jedem Reiseland akzeptiert wird.
Das Problem: Im Reisepass fehlt die aktuelle Adresse – wenn Sie Ihre Anschrift dokumentieren müssen, und sei es nur für die Zulassung eines neuen Autos, brauchen Sie zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung Ihres Einwohnermeldeamts.
Unser Rat: Grundsätzlich einen Personalausweis – und wenn Sie Urlaub außerhalb der EU machen, auch einen Reisepass.

Fazit für Personen bis 16:
Wenn sich Ihre Kinder mit Ihnen im Urlaub nur im EU-Raum bewegen, ist der Personalausweis das Ausweisdokument der Wahl. Wenn Sie Urlaub außerhalb der EU machen, ist seit der letzten Änderung des Passgesetzes der Reisepass definitiv empfohlen. Vom Kinderreisepass müssen wir eigentlich grundsätzlich abraten.