Kinderreisepass

Achtung: Den Kinderreisepass können Sie nur noch bis 31.12.2023 beantragen. Nach diesem Datum entfällt der Kinderreisepass ersatzlos.

Der Kinderreisepass ist Reisedokument für Kinder bis 12 Jahren. Der Kinderreisepass ist wie der maschinenlesbare Reisepass für Erwachsene mit einem bordeauxroten Umschlag versehen. Die Umschlagseiten sind aber biegsamer dünner Karton und keine harten Buchdeckel wie Sie es vielleicht noch von einem etwas älteren Reisepass her kennen.
Ein Kinderreisepass wird nicht wie der Reisepass in der Bundesdruckerei angefertigt, sondern bei Ihnen vor Ort im Einwohnermeldeamt. Dort werden die Personalien und ein Scan des Fotos auf einen Aufkleber gedruckt und dieser dann in ein bis dahin leeres „Heftchen“ quer über die erste Doppelseite geklebt. Bei der Verlängerung wird der aktuellere Aufkleber einfach auf die nächste freie Doppelseite geklebt. Bei weiteren Verlängerungen muss der Aufkleber auf eine zu diesem Zeitpunkt weiter hinten liegende freie Doppelseite geklebt werden.

Beachten Sie bitte, dass für die Ausstellung des Kinderreisepasses ein selbst angefertigtes Foto nicht genügt, Sie brauchen wie bei einem Reisepass für Erwachsene ein biometrisches Foto. Bei Kindern bis 10 Jahren sind die Vorgaben allerdings weniger streng und Kleinkinder bis 6 Jahren dürfen sogar in die Kamera lachen oder den Kopf schief halten. Jeder Fotograf für biometrische Passbilder kennt die exakten Bestimmungen und sollte es bei jedem Kind schaffen, ein akzeptables Foto anzufertigen.
Der Kinderreisepass bietet nicht so viel Platz wie ein normaler Reisepass: Nur 12 Doppelseiten stehen für Visa und andere Sichtvermerke sowie für die Verlängerungen um jeweils ein Jahr zur Verfügung. Bei sehr viel reisenden Familien könnte es deswegen passieren, dass noch vor dem Ablauf der Gültigkeit (s.u.) der Platz erschöpft ist.

Sie können nur noch bis 31.12.2023 einen Kinderreisepass beantragen und dieser ist dann auch nur ein Jahr gültig. Er kann nicht mehr verlängert werden.
Außerdem wird er grundsätzlich zum 12. Geburtstag ungültig.
Die erstmalige Ausstellung des Kinderreisepasses kostet 13 Euro.
Beim Beantragen muss das Kind dabei sein, ebenfalls braucht man eine Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten. Letztere kann man sich meist vorab von den Internetseiten der Gemeinde oder Stadt herunterladen und schon zuhause ausfüllen.

Fazit: Früher war der Kinderreisepass durchaus eine Überlegung wert. Aktuell überwiegen eigentlich nur noch die Nachteile.

– Nur noch ein Jahr gültig
– Keine Verlängerung mehr möglich
– Nicht in jedem Land anerkannt, insbesondere keine visumfreie Einreise in die USA möglich
– In der EU unnötig

In besonderen Konstellationen kann es vorteilhaft sein, einen Kinderreisepass zu benutzen. Insbesondere, wenn die Zeit bis zum Urlaub für einen Reisepass oder einen Personalausweis nicht mehr reicht. Eine „langfristige“ Lösung ist der Kinderreisepass unseres Erachtens aber niemals. Wenn Sie nur innerhalb der EU verreisen, nehmen Sie einen Personalausweis, bei weiter entfernten Zielen am besten einen normalen Reisepass.